Angaben zum Managementansatz

  • GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
  • GRI 103-2 Managementansatz und Bestandteile
  • GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes

Wir verstehen Produktverantwortung nicht nur als gesetzliche Anforderung, sondern auch als wichtigen Wettbewerbsfaktor, der insbesondere das Vertrauen in die Produkte, Angebote und Marken von ProSiebenSat.1 und somit auch den wirtschaftlichen Erfolg des Konzerns nachhaltig beeinflusst. Die Themen Datenschutz und Medienrecht werden dabei durch das Compliance-Management-System (CMS) abgedeckt. Compliance-Management-System (CMS)

Die ProSiebenSat.1 Group hat Prozesse und Maßnahmen implementiert, um personenbezogene Daten vor Missbrauch zu schützen. Datenschutzkonformität soll auf Basis eines risikoorientierten Datenschutzmanagementsystems (DSMS) sichergestellt werden. Überdies treffen wir Sicherheitsvorkehrungen, um personenbezogene und andere sensible Daten vor Verlust, Zerstörung, unautorisiertem Zugriff oder unautorisierter Verwendung, Bearbeitung oder Offenlegung zu schützen.

DATENSCHUTZPROZESSE DER PROSIEBENSAT.1 GROUP

Datenschutz-Compliance

Durchführung einer initialen Risikoanalyse inkl. Compliance-Prüfung im Rahmen der Einführung/Änderung automatisierter Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Sicherstellung der datenschutzrechtlichen Anforderungen (Art. 5, 6 DSGVO).

Auftragsverarbeitung

Prozess zur gesetzeskonformen Erstellung von datenschutzrechtlichen Vereinbarungen zur Erfüllung der Vorgaben gem. Art. 26, 28 DSGVO.

Auskünfte an Behörden

Prozess zur gesetzeskonformen Weitergabe personenbezogener Daten an Behörden.

Informationspflichten und Betroffenenrechte

Gesetzeskonforme Information und Bearbeitung von Betroffenenanfragen.

  • Transparente Information (Art. 12 ff. DSGVO)
  • Auskunftsrechte (Art. 15 DSGVO)
  • Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
  • Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
  • Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
  • Widerspruchsrechte (Art. 21 DSGVO)

Data Breach Notification

Prozess zur gesetzeskonformen Meldung von Datenschutzvorfällen (= unrechtmäßige Kenntniserlangung von personenbezogenen Daten durch Dritte) gem. Art. 33, 34 DSGVO.

Die medienrechtlichen Bestimmungen des Compliance-Management-Systems (CMS) befassen sich vor allem mit journalistischer Unabhängigkeit, den Grundsätzen zur Trennung von Werbung und Programm, den Anforderungen an Produktplatzierungen und Jugendschutz sowie der Verhinderung von Schleichwerbung bzw. Ausstrahlung gesetzlich verbotener Werbung. Daneben sind einzelne Themen auch Bestandteil des Verhaltenskodex („Code of Conduct“). Verhaltenskodex

Die ProSiebenSat.1 Group verpflichtet sich zur Abgrenzung zwischen redaktioneller Berichterstattung und Veröffentlichungen zu werblichen Zwecken. In entsprechenden Compliance-Veranstaltungen werden die Verantwortlichen wie zum Beispiel TV-Redakteure zu den Verbotstatbeständen und Rechtsfolgen bei Verstößen geschult. In begründeten Einzelfällen, die den Verdacht des Einsatzes von Schleichwerbung nahelegen, kann ein Ad-hoc-Kontrollgremium tätig werden. Der Konzern verpflichtet sich zudem, den Bestimmungen des Rundfunkstaatsvertrages sowie den „Gemeinsamen Richtlinien der Landesmedienanstalten für die Werbung, zur Durchführung der Trennung von Werbung und Programm und für das Sponsoring im Fernsehen und Hörfunk“ zu folgen. Die ProSiebenSat.1-Werberichtlinien zur Trennung von Werbung und Programm enthalten konkrete Erläuterungen zu Platzierungsverboten für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Werberichtlinien

Zur Wahrung der journalistischen Unabhängigkeit sowie grundlegender publizistischer Bestimmungen hat der Konzern Leitlinien formuliert, denen alle Programmschaffenden des Unternehmens in Deutschland verpflichtet sind. Die „Leitlinien zur Sicherung der journalistischen Unabhängigkeit“ konkretisieren das Verständnis der publizistischen Grundsätze des Pressekodex des Deutschen Presserates. Für die ProSiebenSat.1 Group arbeitende Journalisten und Redakteure haben gemäß den internen Leitlinien die Verhaltensgrundsätze für Journalisten der Internationalen Journalistenvereinigung („Principles on the Conduct of Journalists“) zu befolgen. Sie sind demnach in der Gestaltung ihrer Beiträge grundsätzlich frei und berichten unabhängig von gesellschaftlichen, wirtschaftlichen oder politischen Interessensgruppen. Als Medienunternehmen ist politische Unabhängigkeit für uns von größter Bedeutung. Geld- und Sachspenden an politische Parteien sind daher nicht zulässig, sofern die Spende nicht zuvor vom Vorstand der ProSiebenSat.1 Media SE genehmigt wurde. Generell dürfen redaktionelle Beiträge nicht durch private oder geschäftliche Interessen Dritter oder durch persönliche bzw. wirtschaftliche Interessen der Mitarbeiter beeinflusst werden. Produktverantwortung

Die Jugendschutzbeauftragten der ProSiebenSat.1 Group sorgen dafür, dass alle vom Konzern verantworteten Inhalte im TV und Internet altersgerecht angeboten werden. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen den Zugang zu Inhalten zu erschweren, die für ihre Altersgruppe ungeeignet sind. Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag setzt dafür klare Vorgaben. Die Jugendschutzbeauftragten des Konzerns sind in ihrer Tätigkeit weisungsfrei und dafür verantwortlich, dass für Kinder und Jugendliche ungeeignete Inhalte im Rundfunk ausschließlich zu den gesetzlich vorgegebenen Sendezeiten ausgestrahlt werden. Zugleich gewährleisten sie bei Internet-Angeboten des Konzerns technische Schutzmöglichkeiten für die Verbreitung potenziell entwicklungsbeeinträchtigender Inhalte. Neben Mitarbeiterschulungen und der Bereitstellung von internen Richtlinien engagieren wir uns über verschiedene Organisationen für Jugendschutz. Jugendschutzprozesse

Politische Einflussnahme

  • GRI 415-1 Parteispenden

Im Jahr 2018 hat der ProSiebenSat.1-Konzern wie im Vorjahr keine Geld- oder Sachspenden an politische Parteien getätigt.

Kundengesundheit und -sicherheit

  • GRI 416-2 Verstöße im Zusammenhang mit den Auswirkungen von Produkten und Dienstleistungen auf die Gesundheit und Sicherheit

Wir haben für 2018 insgesamt 17 Verstöße (Vorjahr: 11) gegen Programmgrundsätze und journalistische Sorgfaltspflichten sowie jugendschutzrechtliche Bestimmungen identifiziert.

ProSiebenSat.1 berichtet über öffentlich bestätigte Verstöße im Zusammenhang mit medienrechtlichen Bestimmungen. Weitere Angaben (z.B. zu Strafzahlungen oder Abmahnungen) werden nicht gemacht.

Marketing und Kennzeichnung

  • GRI 417-2 Verstöße im Zusammenhang mit Produkt- und Dienstleistungsinformationen und der Kennzeichnung
  • GRI 417-3 Verstöße im Zusammenhang mit Marketing und Kommunikation

Im Jahr 2018 haben wir keine Verstöße (Vorjahr: 50) gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen ermittelt.

ProSiebenSat.1 berichtet über öffentlich bestätigte Verstöße gegen Vorschriften und freiwillige Verhaltensregeln in Bezug auf die Informationen über die Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen. Weitere Angaben (z.B. zu Strafzahlungen oder Abmahnungen) werden nicht gemacht.

Zudem haben wir im Jahr 2018 insgesamt 27 Fälle (Vorjahr: 29) von Lauterkeits-, AGB- und Werbeverstößen bei der Bewerbung eigener Produkte ermittelt.

An dieser Stelle berichten wir über öffentlich bestätigte Verstöße über gesetzliche Vorschriften, machen aber keine Angaben über Verstöße gegen freiwillige Vorgaben.

Schutz der Kundendaten

  • GRI 418-1 Begründete Beschwerden in Bezug auf die Verletzung des Schutzes und den Verlust von Kundendaten

Im Jahr 2018 gab es sieben Fälle (Vorjahr: fünf) begründeter Beschwerden in Bezug auf die Verletzung der Privatsphäre von Kunden. In zwei Fällen haben wir Zahlungen an Dritte geleistet, die sich auf insgesamt rund 1.000 Euro beliefen. Ferner gab es bei den Gesellschaften der ProSiebenSat.1 Group in Deutschland 13 Fälle (Vorjahr: zwei) von Datenlecks sowie Datenklau oder -verlust, von denen allerdings nur sieben meldepflichtig waren.

Aufgrund der geringen Fallzahl verzichten wir auf einen Ausweis nach Beschwerdeführer.

Sozioökonomische Compliance

  • GRI 419-1 Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften im sozialen und wirtschaftlichen Bereich

Im Jahr 2018 hat ProSiebenSat.1 insgesamt fünf Verstöße und Bußgeld- bzw. Schadenersatzzahlungen in Höhe von rund 4.000 Euro wegen Nichteinhaltung von Gesetzen und Vorschriften in Bezug auf die Bereitstellung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen ermittelt.

Im Bereich sozioökonomischen Compliance berichten wir über finanzielle Sanktionen, machen aber keine Angaben zu nichtfinanziellen Strafen.