Angaben zum Managementansatz
- GRI 103-1 Erläuterung des wesentlichen Themas und seiner Abgrenzung
- GRI 103-2 Managementansatz und Bestandteile
- GRI 103-3 Beurteilung des Managementansatzes
ProSiebenSat.1 toleriert keine Diskriminierung aufgrund von Herkunft und Kultur, Alter, Geschlecht, sexueller Orientierung und Identität, Behinderung sowie Religion und Weltanschauung. Der Konzern fördert eine Unternehmenskultur, die jegliche Art von sexueller Gewalt oder Machtmissbrauch untersagt. Schon seit Jahren positionieren wir uns mit unseren Compliance-Richtlinien klar gegen derartiges Verhalten. Beschäftigte sind angehalten, Diskriminierungen oder Verstöße gegen andere im Verhaltenskodex festgehaltene Grundsätze zum Beispiel den Compliance-Verantwortlichen im Unternehmen zu melden. Zudem schulen wir die Belegschaft mit einem verpflichtenden Training zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Als Reaktion auf die zu Jahresbeginn 2018 öffentlich gewordenen Missbrauchsvorwürfe gegen den Regisseur Dieter Wedel, die unter anderem die Sat.1-Produktion „Der König von St. Pauli“ aus dem Jahr 1997 betrafen, hat ProSiebenSat.1 eine unternehmensinterne Task Force eingesetzt. Vor diesem Hintergrund und anlässlich der #metoo-Debatte sind die vorhandenen Maßnahmen gegen Diskriminierungen noch einmal hinterfragt und ergänzt worden. So schließen beispielsweise die Compliance-Klauseln in den Musterverträgen mit den Produzenten inzwischen das Thema sexueller Missbrauch ausdrücklich mit ein. Ferner beteiligt sich ProSiebenSat.1 über den Branchenverband VAUNET an einer branchenweiten Anlaufstelle für sexuellen Missbrauch.
Überdies haben Mitarbeiter und Dritte auf der Grundlage einer im Dezember 2018 geschlossenen Betriebsvereinbarung im Rahmen des bereits vorher bestehenden Meldesystems inzwischen zusätzlich die Möglichkeit, Hinweise auf Rechtsverstöße auch anonym über eine externe Ombudsstelle abzugeben. Sie nimmt Beschwerden und Hinweise über alle Kanäle entgegen, prüft diese auf ihre Plausibilität und leitet sie anschließend an Group Compliance weiter. Erklärung zur Unternehmensführung, Compliance
Nichtdiskriminierung
- GRI 406-1 Diskriminierungsvorfälle und ergriffene Abhilfemaßnahmen
Im Berichtszeitraum gab es insgesamt sieben Beschwerden aufgrund von Verstößen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung. Die Meldungen betrafen überwiegend anzügliche Bemerkungen, in zwei Fällen aber auch weitergehende Belästigungen, die jedoch strafrechtlich nicht relevant waren. In einem Fall wurde eine verhaltensbedingte Kündigung ausgesprochen, im zweiten Fall eine Abmahnung.